Fragen & Antworten
Häufige Fragen und Antworten rund ums Thema E-Lastenrad, eBike und Pedelec.
Pedelecs (bis 250 W und 25 km/h) sind EU-weit nicht helmpflichtig. Sobald ein Fahrrad jedoch einen unabhängigen Antrieb besitzt und das Treten nicht mehr notwendig ist, gilt es gesetzlich als Kleinkraftrad und nicht mehr als Fahrrad. Dadurch entsteht für den Fahrer eine Helmpflicht zur Nutzung des E-Bikes. Für Elektrofahrräder, die bis 45 km/h schnell fahren können, besteht in Deutschland grundsätzlich Helmpflicht.
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